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Hinweisgeberschutz ist Pflicht
Das Thema Hinweisgeberschutzsystem ist in Deutschland aktuell sehr relevant. Seit 2. Juli 2023 müssen Unternehmen mit 250 und mehr Beschäftigten eine Meldestelle einrichten, an die sich Mitarbeitende wenden können, um auf Rechtsverstöße aufmerksam zu machen. Für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten gilt die Pflicht zur Einrichtung entsprechender Meldestellen erst ab dem 17. Dezember 2023.
Ein Hinweisgeberschutzsystem bietet nicht nur Schutz für die Hinweisgeber, sondern auch Vorteile für Ihr Unternehmen. Es kann helfen, Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren, Reputationsschäden zu vermeiden, Compliance-Standards einzuhalten und das Vertrauen von Kunden, Partnern und Mitarbeitern zu stärken.
Das Hinweisgeberschutzsystem ist also kein lästiger Verwaltungsaufwand, sondern eine Chance für eine nachhaltige und erfolgreiche Unternehmensführung.
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